{"id":199,"date":"2020-12-13T12:05:18","date_gmt":"2020-12-13T12:05:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.coreth.at\/general-terms-and-conditions\/"},"modified":"2021-01-13T13:04:39","modified_gmt":"2021-01-13T13:04:39","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.coreth.at\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">VERKAUF<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>1. Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen finden auf alle Rechtsgesch\u00e4fte (Angebote, Annahmen, Bestellungen, Lieferungen, Leistungen, etc.) mit der \u201eG. Coreth Kunststoffverarbeitungs-GmbH\u201c \u2013 in der Folge Verk\u00e4ufer genannt \u2013 Anwendung.<br>Mit der ersten rechtsgesch\u00e4ftlichen Anbahnung erkl\u00e4rt sich der K\u00e4ufer f\u00fcr diese und alle weiteren Rechtsgesch\u00e4fte ausdr\u00fccklich mit diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen einverstanden und an diese gebunden.<br>Entgegenstehende oder von unseren Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Vertragsabschluss \u2013 Angebote und Auftr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Soweit nicht ausdr\u00fccklich Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, sind s\u00e4mtliche Angebote des Verk\u00e4ufers freibleibend. An den Verk\u00e4ufer erteilte Auftr\u00e4ge erhalten erst durch schriftliche Best\u00e4tigung des Verk\u00e4ufers G\u00fcltigkeit. Jegliche Ab\u00e4nderung, Erg\u00e4nzung oder Aufl\u00f6sung getroffener Vereinbarungen bedarf der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung des Verk\u00e4ufers.<br>Sollten auf K\u00e4uferseite Umst\u00e4nde auftreten, welche eine klaglose \u00dcbernahme oder Bezahlung der bestellten Ware gef\u00e4hrden oder sollte zumindest ein solcher Anschein bestehen, steht es dem Verk\u00e4ufer frei, auch bereits best\u00e4tigte Auftr\u00e4ge zu stornieren oder deren Erf\u00fcllung bis zur Sicherstellung einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen \u00dcbernahme und Bezahlung aufzuschieben. In solchen F\u00e4llen kann ein Lieferverzug des Verk\u00e4ufers nicht entstehen.<br>Der K\u00e4ufer verpflichtet sich die Auftragsbest\u00e4tigung umgehend zu pr\u00fcfen und \u00c4nderungsw\u00fcnsche sp\u00e4testens 4 Tage nach Best\u00e4tigungsdatum schriftlich dem Verk\u00e4ufer bekannt zu geben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Preise<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Preise sind nur dann verbindlich, wenn sie mittels schriftlicher Auftragsbest\u00e4tigung best\u00e4tigt sind.<br>Ungeachtet dessen beh\u00e4lt sich der Verk\u00e4ufer das Recht vor, fixierte Preise zu erh\u00f6hen, wenn Kostensteigerungen allgemeiner Art, wie z.B. Lohnerh\u00f6hungen, Preissteigerungen f\u00fcr Roh- und Hilfsstoffe, Anhebung und Einf\u00fchrung von Steuern, Erh\u00f6hung der Transportkosten, der Entsorgungs- und Verwertungskosten, Valuta\u00e4nderungen oder \u00c4hnliches, stattfinden.<br>Rollen werden einschlie\u00dflich Verpackung berechnet. H\u00fclsen geh\u00f6ren zum Reingewicht und werden nicht zur\u00fcckgenommen. Bei bedruckter Ware verstehen sich die Preise exklusive Kosten f\u00fcr Klischee-Entwurf und Herstellung des Klischeesatzes und eventueller Musterarbeiten. Die Klischees verbleiben im Eigentum des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Zahlung gelten die zwischen den Parteien getroffenen und in der Auftragsbest\u00e4tigung schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen. Zahlungen gelten als geleistet, wenn die Gutschrfitsanzeige des Geldinstitutes beim Verk\u00e4ufer vorliegt. Bei \u00dcberschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist kommt der K\u00e4ufer ohne Mahnung in Verzug. Vorbehaltlich sonstiger Rechte darf der Verk\u00e4ufer Verzugszinsen in der H\u00f6he von 10%p.a. in Rechnung stellen. F\u00fcr den Fall des Zahlungsverzugs verpflichtet sich der K\u00e4ufer alle dem Verk\u00e4ufer daraus entstehenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer sie resultieren, zu ersetzten.<br>Eine Bezahlung durch Wechsel bedarf besonderer Vereinbarung.<br>\u00c4nderungen in der Beurteilung der Kreditw\u00fcrdigkeit des K\u00e4ufers, z.B. \u00dcberschreitung eines bestimmten Zahlungszieles, schleppende Zahlungsweise, Eingang ung\u00fcnstiger Ausk\u00fcnfte usw. berechtigen den Verk\u00e4ufer, Sicherstellung oder Vorausleistung der Zahlung vor Leistungserstellung zu verlangen, auch wenn dies zun\u00e4chst nicht vereinbart war.<br>Eine Zur\u00fcckhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung mit bestehenden Gegenanspr\u00fcchen des K\u00e4ufers sind ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Lieferung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Lieferart ist dem Verk\u00e4ufer zu \u00fcberlassen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des K\u00e4ufers.<br>Als Lieferzeit gilt der Zeitraum zwischen dem Datum der Auftragsbest\u00e4tigung und jenem der Bekanntgabe der Lieferbereitschaft an den K\u00e4ufer. Bei bedruckter Ware beginnt die Lieferfrist nach Genehmigung des Probedruckes durch den K\u00e4ufer.<br>Alle Angaben \u00fcber Lieferzeit sind unverbindlich. Die von uns angegebenen Lieferfristen bzw. Termine ber\u00fccksichtigen die bei Auftragsannahme gegebenen Fertigungsm\u00f6glichkeiten und sind deshalb keine Fixtermine. H\u00f6here Gewalt, insbesondere Krieg, Streik, Aussperrung, Ausbleiben von Rohstofflieferungen, Transportschwierigkeiten, technische St\u00f6rungen im eigenen Betrieb oder in Betrieben unserer Lieferanten berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten oder die Lieferungen hinauszuschieben, ohne dass dem Besteller hierdurch Anspr\u00fcche entstehen.<br>Abrufvereinbarungen sind erst ab einem Auftragswert von EUR 4.000,&#8211; m\u00f6glich und g\u00fcltig. Wenn nichts anderes vereinbart ist, betr\u00e4gt die maximale Laufzeit h\u00f6chstens sechs Monate. Eine Teillieferung muss einen Einzelfakturenwert von mindestens EUR 800,&#8211; haben. Bei angeforderten Teillieferungen unter dem vereinbarten Mindestvolumen behalten wir uns vor, die Teillieferung ohne R\u00fccksprache auf das Mindestvolumen von EUR 800,&#8211; zu erh\u00f6hen. Sollte der vereinbarte Endtermin nicht eingehalten werden, behalten wir uns vor, die noch nicht gelieferte Ware ohne R\u00fccksprache zu liefern und zu fakturieren.<br>Transportsch\u00e4den k\u00f6nnen nur anerkannt werden, wenn diese vom K\u00e4ufer bei \u00dcbernahme der Ware auf den Lieferpapieren vermerkt wurden.<br>Bei Lieferverzug durch den Verk\u00e4ufer trotz fix vereinbarter Lieferzeit oder eines Liefertermins muss der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen. Sollte der Verk\u00e4ufer bis dahin mit der Auftragserf\u00fcllung immer noch s\u00e4umig sein, erw\u00e4chst dem K\u00e4ufer das Recht, den Auftrag zu stornieren, ohne jedoch weitergehende Anspr\u00fcche geltend machen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. M\u00e4ngelanspr\u00fcche \u2013 Reklamation<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mangels detaillierter schriftlicher Anweisungen seitens des K\u00e4ufers erfolgt die Ausf\u00fchrung der Auftr\u00e4ge mit branchen\u00fcblichem Material und nach bekannten Herstellungsverfahren. Es k\u00f6nnen daher M\u00e4ngelr\u00fcgen in Bezug auf das Verhalten der Packmittel zum F\u00fcllgut und umgekehrt nicht erhoben werden, soweit nicht ausdr\u00fccklich und detailliert auf besondere Eigenschaften des F\u00fcllgutes aufmerksam gemacht wurden und eine schriftliche Stellungnahme des Verk\u00e4ufers dazu vorliegt.<br>Der K\u00e4ufer erkl\u00e4rt sich bereit, Abweichungen von der Bestellung zu akzeptieren und diese nicht als Mangel zu betrachten. F\u00fcr Abweichungen in Farbe und Beschaffenheit der Ware, in Klebung, Druck sowie f\u00fcr branchen\u00fcbliche Gewichts- und Materialabweichungen kann der Verk\u00e4ufer nicht haftbar gemacht werden. F\u00fcr die Beurteilung von M\u00e4ngeln kommt es nicht auf die einzelnen St\u00fccke, Rollen, abgepackte Einheiten oder dergleichen an. Ma\u00dfgeblich ist vielmehr der Durchschnittsausfall der gesamten Lieferung, auch wenn sich der Mangel auf Abweichungen im Ma\u00df, Gewicht oder in der Menge bezieht. Bei Sonderfarben gem\u00e4\u00df der Definition des Verk\u00e4ufers kann bei Anschlussauftr\u00e4gen der gleiche Farbton nicht garantiert werden. Bei bedruckten S\u00e4cken kann f\u00fcr die Licht- und Wasserbest\u00e4ndigkeit sowie f\u00fcr die Haftbarkeit der Farbe keine Garantie \u00fcbernommen werden. Bei bedruckter Ware sind Passerschwankungen sowie unscharfe R\u00e4nder und Kanten m\u00f6glich und vom K\u00e4ufer akzeptiert.<br>M\u00e4ngel sind dem Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich anzuzeigen. F\u00fcr offene M\u00e4ngel gilt einer Reklamationsfrist von maximal drei Tagen, f\u00fcr versteckte M\u00e4ngel eine solche von maximal zwei Monaten ab Waren\u00fcbernahme. Eine Reklamation eines Teiles der Lieferung kann nicht zur Reklamation der Gesamtlieferung f\u00fchren.<br>Bei Beanstandungen ist dem Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich Gelegenheit zu geben, den reklamierten Mangel an Ort und Stelle zu besichtigen. F\u00fcr den Fall einer berechtigten Reklamation hat der Verk\u00e4ufer das Recht, Ersatzlieferung zu leisten oder eine angemessene Gutschrift zu gew\u00e4hren. Reklamationen welcher Art auch immer, beeintr\u00e4chtigen die F\u00e4lligkeit der Forderung des Verk\u00e4ufers nicht. Der K\u00e4ufer ist nicht berechtigt, den Wert einer Reklamation mit allf\u00e4lligen Gegenforderungen aufzurechnen, den Preis eigenm\u00e4chtig zu reduzieren oder den Rechnungsbetrag zur\u00fcckzubehalten.<br>Verarbeitet der K\u00e4ufer trotz Reklamation die von ihm reklamierte Ware ohne schriftliche Zustimmung des Verk\u00e4ufers, so haftet der K\u00e4ufer selbst f\u00fcr einen eventuell daraus entstehenden Schaden. Au\u00dferdem stellt dies einen Verzicht auf jegliche Gew\u00e4hrleistungs- und Schadenersatzanspr\u00fcche dar.<br>Reklamierte Ware kann nur nach Zustimmung des Verk\u00e4ufers an diesen retourniert werden. In diesem Fall muss der K\u00e4ufer die retournierte Ware ebenso licht-, staub- und feuchtigkeitsdicht verpacken, wie diese vom Verk\u00e4ufer geliefert worden ist. Ebenso kann bei Waren, welche der K\u00e4ufer besch\u00e4digt, verschmutzt oder f\u00fcr eine weitere Verwendung unbrauchbar gemacht hat keine Reklamation anerkannt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. Schadenersatz und Produkthaftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Nicht sachgem\u00e4\u00dfe Lagerung durch den K\u00e4ufer schlie\u00dft jeden Schadenersatz aus.<br>\u00dcberdies ist jegliche Schadenersatzleistung zus\u00e4tzlich auf solche Sch\u00e4den begrenzt die vom Verk\u00e4ufer unter Versicherungsschutz gebracht werden k\u00f6nnen, sodass insbesondere die Haftung f\u00fcr Gewinnentgang dritten Personen sowie die Haftung f\u00fcr Prozesskosten von vorneherein ausgeschlossen ist.<br>Schadenersatz f\u00fcr Folgesch\u00e4den ist ausgeschlossen.<br>Die Vertragsparteien schlie\u00dfen ausdr\u00fccklich jegliche Schutzwirkungen dieses Vertrages zugunsten Dritter aus, sodass allenfalls bei diesem entstehenden Schaden gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer nicht geltend gemacht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8. Lagerbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Ware welche l\u00e4nger als drei Monate beim K\u00e4ufer lagert, kann keine Haftung \u00fcbernommen werden. Die Ware muss bei Lagerung vor N\u00e4sse und UV-Einstrahlung gesch\u00fctzt sein und darf nicht in der N\u00e4he von Heizger\u00e4ten oder anderen W\u00e4rmequellen gelagert werden. Die Ware muss mindestens 24 Stunden vor Verarbeitung im Produktions- oder Verarbeitungsraum gelagert werden. Bei K\u00e4lte ist ein Konditionierungszeitraum von 48 Stunden erforderlich, Polyethylen kann nur bei Temperaturen zwischen +5\u00b0C und +30\u00b0C gelagert werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Eigentumsrecht an den von ihm gelieferten Waren und auch an der aus einer etwaigen Weiterverarbeitung entstehenden, neuen Sachen bis zur v\u00f6lligen Bezahlung des Kaufpreises vor.<br>Der K\u00e4ufer ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgem\u00e4\u00dfer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung \u00fcber die Ware zu verf\u00fcgen, insbesondere sie zu verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern. F\u00fcr den Fall des Weiterverkaufes der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vor endg\u00fcltiger Bezahlung erkl\u00e4rt der K\u00e4ufer, die daraus resultierende Kaufpreisforderung gegen Dritte bereits hiermit an den Verk\u00e4ufer vollumf\u00e4nglich abzutreten.<br>Jegliche au\u00dfergew\u00f6hnliche Verf\u00fcgung \u00fcber vom Verk\u00e4ufer gelieferte Ware, wie z.B. Verpf\u00e4ndung, Sicherungs\u00fcbereignung und \u00c4hnliches sind unzul\u00e4ssig. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, dem Verk\u00e4ufer Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverz\u00fcglich zu melden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr s\u00e4mtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist Unterwaltersdorf. Die Vertragspartner vereinbaren hiermit ausdr\u00fccklich f\u00fcr jegliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverh\u00e4ltnis unabh\u00e4ngig von der H\u00f6he des Streitwertes die Zust\u00e4ndigkeit des Bezirksgerichtes Wiener Neustadt. Der Verk\u00e4ufer seinerseits ist jedoch jedenfalls berechtigt, nach seiner Wahl beim sachlichen zust\u00e4ndigen Gericht des K\u00e4ufers zu klagen.<br>F\u00fcr jegliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverh\u00e4ltnis wird die ausschlie\u00dfliche Anwendung \u00f6sterreichischen materiellen Rechts und Ausschluss des UN-Kaufrechts ausdr\u00fccklich vereinbart.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a href=\"https:\/\/www.coreth.at\/content\/uploads\/2020\/12\/agb_coreth.pdf\">Download AGB (42,32 kB)<\/a><a href=\"https:\/\/www.coreth.at\/content\/uploads\/2020\/12\/agb_coreth.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download>Download<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>VERKAUF 1. 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